Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Öffnungszeiten
Mo. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Di. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mi. für den Publikumsverkehr geschlossen
Do. 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gilt nur für das Erdgeschoss.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gastwirtschaft, Gaststättenerlaubnis, Gastronomie, im Freien, Gaststätte, Gaststättenkonzession, Sondernutzungserlaubnis, Gaststättengestattung, außerhalb, Gaststättenbetrieb, Gaststättengewerbe, Sondernutzungsgenehmigung