Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Für Lampertheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Lampertheim
1/10 der Gaststättenkonzession: Gebühr ab 2.00 EUR bis 400.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gastwirtschaft, Gaststättenerlaubnis, Gastronomie, im Freien, Gaststätte, Gaststättenkonzession, Sondernutzungserlaubnis, Gaststättengestattung, außerhalb, Gaststättenbetrieb, Gaststättengewerbe, Sondernutzungsgenehmigung