Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)
Beschreibung
Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.
Ansprechpartner
Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehr"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Schnatz
Frau Anja Kugler
Herr Raimund Bauer
Herr Tobias Fettel
Hausanschrift
Herr Marc Winkler
Frau Susanne Pogrzeba
Herr Julien von Dungen
Herr Dominik Trares
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Gaststättenerlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gastwirtschaft, Gaststättenerlaubnis, Gastronomie, im Freien, Gaststätte, Gaststättenkonzession, Sondernutzungserlaubnis, Gaststättengestattung, außerhalb, Gaststättenbetrieb, Gaststättengewerbe, Sondernutzungsgenehmigung