Sondernutzung von Straßen Erlaubnis innerhalb der Ortschaft

    Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

    Beschreibung

    Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

    Ansprechpartner

    Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehr"

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsallee 17

    68642 Bürstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Herr Andreas Schnatz
    • Frau Anja Kugler
    • Herr Raimund Bauer
    • Herr Tobias Fettel
      Hausanschrift

      Bahnhofsallee 17

      68642 Bürstadt

    • Herr Marc Winkler
    • Frau Susanne Pogrzeba
    • Herr Julien von Dungen
    • Herr Dominik Trares

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Lageplan
    • Gaststättenerlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gastwirtschaft, Sondernutzungserlaubnis, Gastronomie, Gaststättengewerbe, außerhalb, Gaststättengestattung, Gaststättenbetrieb, Sondernutzungsgenehmigung, Gaststättenerlaubnis, Gaststättenkonzession, im Freien, Gaststätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de