Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung
Beschreibung
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
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Zuständigkeit
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze am Rathaus
Gebührenpflichtig
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 05621 701-301
Telefon: 05621 701-302
Telefax: 05621 701-466
E-Mail: ordnungsamt@bad-wildungen.de
Kontaktperson
Herr Martin Segeler (Amtsleiter Ordnungsamt / Marktmeister Kram- und Viehmarkt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-300
Fax: 05621 701-466
E-Mail: martin.segeler@bad-wildungen.de
Frau Katrin Buhl (stellv. Amtsleitung)
Herr Axel Wilhelmi
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-302
E-Mail: axel.wilhelmi@bad-wildungen.de
Herr Frank Beinroth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-307
Fax: 05621 701-466
E-Mail: frank.beinroth@bad-wildungen.de
Herr Karl-Theo Schnorbus
Frau Sabine Höcker (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Fax: 05621 701-466
Telefon Festnetz: 05621 701-303
E-Mail: sabine.hoecker@bad-wildungen.de
Frau Manuela Platte (Vorzimmer Ordnungsamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-301
Fax: 05621 701-466
E-Mail: manuela.platte@bad-wildungen.de
Herr Kevin Rupp
Frau Silke Bänfer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701-337
Fax: 05621 701-466
E-Mail: silke.baenfer@bad-wildungen.de
Frau Julia Hellenthal
Telefon Festnetz: 05621 961505
Herr Bruno Glombiewski
Herr Eduard Remfert
Herr Detlef Lesch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05621 701308
Frau Leandra Jager
Herr Jörg Maneke
Hausanschrift
Fax: 05621 701466
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
(zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
- Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde)
(zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde
(zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9
- Ausgefülltes Antragsformular
- Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz
(Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
- Sozialkonzept
(Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
- Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
Spielgeräte, Geldspielgeräte, PTB, 33c GewO, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspiel