Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
    99050027005000

    Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

    Beschreibung

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Bahnhofstraße 31
    35096 Weimar (Lahn)

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: seitlich vom Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Bürgerhaus
      Bus: Linie 383; 31
    • Haltestelle: Weimar-Niederweimar, Ringweg
      Bus: Linie 383
    • Haltestelle: Niederweimar
      Regionalbahn: Linie DB 30

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06421 9740-29

    Telefon Festnetz: 06421 9740-15

    Fax: 06421 77404

    E-Mail: hahn@weimar-lahn.info

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009
    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Glücksspiel, Spielgeräte, Geldspielgeräte, 33c GewO, PTB, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019