• Linden (Landkreis Gießen, Hessen)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

Beschreibung

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Ansprechpartner

Ordnungs- und Standesamt der Stadt Linden

Adresse

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 25

35440 Linden

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei

Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Stadtzentrum
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 378 sowie 379

Kein Aufzug vorhanden

Ist nicht rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag jeweils von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Telefon: 06403 605-0

Telefax: 06403 605-25

E-Mail: info@linden.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
    (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)
     
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
     
  • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
    (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
    (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
     
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
    (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
  • Sozialkonzept 
    (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
  • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag

Formulare

Antragsformular

Voraussetzungen

  • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
  • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

Dokumente

Ausgehend

Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

Version

Technisch erstellt am 11.06.2009

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Geldspielgeräte, Glücksspiel, Spielgeräte, PTB, Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, 33c GewO

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019