Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.
Online-Dienst
Dienstleisterportal Hessen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Ansprechpartner
Gemeinde Ringgau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 15.45 Uhr
Donnerstag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 bis 17.45 Uhr
Freitag: Von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lotterien, Spielautomaten, Spielverordnung, Spielbank, Glücksspiel, Gewinnmöglichkeit, Spielhalle