• Breidenbach (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Versteigerergewerbe Erlaubnis

Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen

Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann (auch nachträglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.

Keine Erlaubnispflicht besteht für:

  • Verkäufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu öffentlich ermächtigten Handelsmakler vorgenommen werden, 
  • Versteigerungen, die von Behörden oder von Beamten oder Beamtinnen vorgenommen werden, oder 
  • Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art für ihren Geschäftsbetrieb ersteigern wollen.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund iSv §34b Abs.4 Nr.1 oder Nr.2 GewO (Unzuverlässigkeit oder ungeordnete Vermögensverhältnisse) vorliegt.

Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter oder Gesellschafterin      erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen ist grundsätzlich auf die vertretungsberechtigten Personen abzustellen, wobei sämtliche vertretungsberechtigte Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen müssen.

Die Erlaubnis ist personengebunden, d.h. Sie können weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person übertragen, noch kann eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.rem Verbrauch besteht (Verbrauchsgüter).

Ansprechpartner

Gemeinde Breidenbach

Adresse

Hausanschrift

Bachstraße 4-14

35236 Breidenbach

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus)
  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück)
  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf
  • Haltestelle: ÖPNV
    Linien:
    • Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

  • Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
  • Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
  • Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung

Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.

Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.

Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, SEPA-Überweisung, Überweisung/Zahlschein, Überweisung, Paypal

Bankverbindung

Gemeinde Breidenbach

Empfänger: Gemeinde Breidenbach

IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56

BIC: HELADEF1MAR

Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf

Weitere Informationen

Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(Barzahlung), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Überweisung)

Stichwörter

Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand

Version

Technisch geändert am 24.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
  • NichtEU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform 

  • Unternehmenssitz in Deutschland: bei eingetragenen Unternehmen aktueller Registerauszug, ansonsten der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung 
  • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen. 
  • Persönliche Zuverlässigkeit:    

  • Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden 
  • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland zur persönlichen Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse:   

    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts  

    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung

Voraussetzungen

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie  

  • persönlich zuverlässig sein,  
  • geordnete Vermögensverhältnisse haben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.

Fristen

Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit als Versteigerer(in) beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat (§ 6 a Abs. 1 GewO). 

Den Beginn der Tätigkeit müssen Sie der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Hinweise (Besonderheiten)

Dem Versteigerer ist verboten, 

1. selbst oder durch einen anderen auf seinen Versteigerungen für sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, 

2. Angehörigen oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, 

3. für einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, dass ein schriftliches Gebot des anderen vorliegt, 

4. bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschäft führt, soweit dies nicht üblich ist, 

5. Sachen zu versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt oder soweit sie zu den Waren gehören, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsmäßiger Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht. 

Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus können solche Zuwiderhandlungen auch zum Widerruf der Versteigerererlaubnis führen, wenn aus ihnen auf den Wegfall der Zuverlässigkeit des Versteigerers zu schließen ist. 

Einzelhändler und Hersteller von Waren dürfen ihre Waren an den Letztverbraucher grundsätzlich nicht versteigern. 

Wer ohne die erforderliche Erlaubnis fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigert oder gegen eine vollziehbare Auflage verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden

Dokumente

Eingehend

Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Übersetzung Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Nachweis

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 34 b Gewerbeordnung (Versteigerung)

Dokumenttyp: Antrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Ausgehend

Erlaubnis Versteigerungsgewerbe

Dokumenttyp: Bescheid

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 25.09.2020

Version

Technisch erstellt am 11.06.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern, Erlaubnis, Versteigerungsgewerbe, Versteigerergewerbe, Versteigerer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019