Gewerbe überwachungsbedürftig
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
3.1 Ordnungs- und Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Hausanschrift
Bahnhofsplatz 1
35683 Dillenburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schlimm
Hausanschrift
Rathausstraße 7
35683 DillenburgE-Mail: ordnungsbehoerde@dillenburg.de
Telefon Festnetz: 02771 896-221
Fax: 02771 896-9221
Gewerbeamt
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 DillenburgE-Mail: gewerbeamt@dillenburg.de
Internet
3.2 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Rathausstraße 7
35683 Dillenburg
Hausanschrift
Bahnhofsplatz 1
35683 Dillenburg
Kontakt
Kontaktperson
Herr Scholz (Abteilungsleitung Standesamt)
Postanschrift
Rathausstraße 7
35683 DillenburgE-Mail: standesamt@dillenburg.de
Telefon Festnetz: 02771 896-251
Fax: 02771 896-9251
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Certificate of good conduct for submission to an authority
- in the case of natural persons, for the trader(s)
- in the case of partnerships, for each managing partner
- for legal entities for each legal representative
- extract from the commercial register for submission to an authority
- for natural persons for the trader(s)
- in the case of partnerships, for each managing partner
- for each legal representative in the case of legal entities
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Certificate of good conduct for submission to an authority
- in the case of natural persons, for the trader(s)
- in the case of partnerships, for each managing partner
- for legal entities for each legal representative
- extract from the commercial register for submission to an authority
- for natural persons for the trader(s)
- in the case of partnerships, for each managing partner
- for each legal representative in the case of legal entities
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Dokumente
Eingehend
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Dokumenttyp: Kartenmaterial
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Dokumenttyp: Kartenmaterial
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020
Stichwörter
Kraftfahrzeuge, Gebrauchtwagen, Reisen, Reisebüro, Verkauf, Videokameras, Fahrräder, Fotoapparaten, Platin, Partnerbörse, Silber, Pelzbekleidung, Unterkunftsvermittlung, Hochwertige, Überprüfungspflichtig, Partnervermittlung, Edelsteine, Konsumgüter, Gold, Computer, Dietrich, Autohandel, Altmetalle, Lederbekleidung, Luxuskonsumgüter, Gebrauchtwarenhandel, Perlen, Schlüsseldienst, Edelmetalle, Zuverlässigkeitsprüfung, Detekteien, gebraucht, Unterhaltungselektronik, Öffnungswerkzeuge, Ehevermittlung, optisch, Gebäudesicherungseinrichtungen, Teppiche, Sicherungsanlagen, Autos, Schmuck, Überwachungsbedürftig, Gebrauchtwagenhandel, Auskunfteien, Vermittlung, Erzeugnisse, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kfz, Handel