Gewerbe überwachungsbedürftig
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6251 700351
E-Mail: gewerbeamt@zwingenberg.de
Kontaktperson
Frau Freitag (Sachbearbeiterin)
Herr Diry (Sachbearbeiter)
Stadtverwaltung Zwingenberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaushof
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 15.30 bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@zwingenberg.de
Kontaktperson
Herr Diry (Sachbearbeiter)
Herr Ahmad Qureshi (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020
Stichwörter
Detekteien, Gebrauchtwarenhandel, Unterkunftsvermittlung, Gebrauchtwagenhandel, Altmetalle, Gewerbe, Fahrräder, Ehevermittlung, Überwachungsbedürftig, Konsumgüter, Edelmetalle, Partnerbörse, Öffnungswerkzeuge, Computer, gebraucht, Dietrich, Zuverlässigkeitsprüfung, Schlüsseldienst, Auskunfteien, Teppiche, Perlen, Handel, Lederbekleidung, Gebäudesicherungseinrichtungen, Schmuck, optisch, Edelsteine, Platin, Pelzbekleidung, Reisebüro, Videokameras, Fotoapparaten, Vermittlung, Verkauf, Autos, Gold, Hochwertige, Luxuskonsumgüter, Sicherungsanlagen, Kfz, Gebrauchtwagen, Kraftfahrzeuge, Gewerbeanmeldung, Erzeugnisse, Autohandel, Silber, Partnervermittlung, Unterhaltungselektronik, Reisen, Überprüfungspflichtig