Lebenspartnerschaft - Aufhebung
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.
Beschreibung
Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.
Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.
Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob einer der Aufhebungsgründe vorliegt.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Das für Sie gemäß § 270 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 122 FamFG zuständige Amtsgericht – Familiengericht – ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
- Orts- und Gerichtsverzeichnis(Justizportal des Bundes und der Länder)
Ansprechpartner
Stadt Immenhausen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Immenhausen, Bernhardt-Vocke-Straße (Stadion)
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Entenloch
Gebührenfrei
Parkplatz: Mariendorf, Heideweg
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Hallen- und Freibad
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Bahnhof
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Bürgerhaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Obere Bahnhofstraße
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Kasseler Straße (Friedhof)
Gebührenfrei
Parkplatz: Mariendorf, Gemeinschaftshaus
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Immenhausen, Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Steinweg
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Wolfsgarten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Mitte
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Faulbornsweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Waitzrodt
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Ahlberg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Mitte
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Triftweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Finkenweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Pascheburgstraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Mitte
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 172
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Serastraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Raiffeisen
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Abzweig Schwimmbad
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Siedlung
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Bahnhof
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 173
- Regionalbahn: Linie RT1
- Haltestelle: Immenhausen, Untere Bahnhofstraße
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Schulzentrum
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 172
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Kleebergstraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Süd
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Weidestraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Kampweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Friedhof
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Immenhäuser Straße
Linien:- Bus: Linie 171
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1154
34373 Immenhausen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE83 5205 1877 0000 0021 47
BIC: HELADEF1GRE
Bankinstitut: Stadtsparkasse Grebenstein
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE02 5209 0000 0063 1183 03
BIC: GENODE51KS1
Bankinstitut: Volksbank Kassel Göttingen
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE61 5205 0353 0100 0352 34
BIC: HELADEF1KAS
Bankinstitut: Kasseler Sparkasse
erforderliche Unterlagen
In der Regel müssen hierfür vorgelegt werden:
- Ihr Lichtbildausweis
- die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihre Rechtsanwältin oder Ihre Rechtsanwalt von Ihnen benötigt.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Sie leben seit einem Jahr getrennt und
- wollen beide die Aufhebung oder
- es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
- Sie leben bereits drei Jahre getrennt oder
- Sie leben noch nicht ein Jahr getrennt, die Fortsetzung der Partnerschaft wäre aber für Sie aus Gründen, die in
Rechtsgrundlage(n)
- § 269 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 15 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- § 270 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 111 Nr. 11 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- § 122 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur örtlichen Zuständigkeit
- §§ 58 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) im Falle der Beschwerde
Rechtsbehelf
Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt
Verfahrensablauf
Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen.
- Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner zu. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
- Im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag werden die Lebenspartner in der Regel zu den Aufhebungsvoraussetzungen persönlich angehört.
- Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
- Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig
Kosten
- Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
- bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden
- Das Gericht ordnet in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt.
- Haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner eine andere Vereinbarung über die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.
- Bei der Zurückweisung des Aufhebungsantrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller alle Kosten tragen.
- Tipp: Konkrete Auskünfte über die im Verfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 22.06.2021
Stichwörter
getrennt leben, Lebenspartnerschaft, Scheidung, Fortsetzung Lebensgemeinschaft unzumutbar, Aufhebung, unzumutbare Härte