Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Beschreibung
In Hessen ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (z.B. Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
Die zuständige Behörde, das ist das jeweilige Regierungspräsidium, kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Halterin oder der Halter ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse kann für die Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für vergleichbare Zwecke angenommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Postanschrift
Gymnasiumstraße 4
65589 Hadamar
Schloss
Kontakt
E-Mail: 40.50@limburg-weilburg.de
E-Mail: poststelle.avv@limburg-weilburg.de
Telefon Festnetz: 06431 296-5869
Fax: 06431 296-5868
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
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Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Zulassung von Ausnahmen werden Gebühren nach Nr. 546 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Merkblatt sowie die Liste der gefährlichen Wildtiere erhalten Sie unter folgenden Links:
- Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Darmstadt)
- Private Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Gießen)
- Private Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Kassel)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Skorpione, Schlangen, Wildtiere, Ausnahme vom Haltungsverbot, Gefährliche Wildtiere, Haltungsverbot