Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot
Beschreibung
In Hessen ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.
Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (z.B. Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).
Die zuständige Behörde, das ist das jeweilige Regierungspräsidium, kann auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Halterin oder der Halter ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist. Ein berechtigtes Interesse kann für die Haltung zum Zwecke der Wissenschaft oder Forschung oder für vergleichbare Zwecke angenommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Für die Zulassung von Ausnahmen werden Gebühren nach Nr. 546 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Merkblatt sowie die Liste der gefährlichen Wildtiere erhalten Sie unter folgenden Links:
- Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Darmstadt)
- Private Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Gießen)
- Private Haltung gefährlicher Wildtiere(Regierungspräsidium Kassel)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gefährliche Wildtiere, Wildtiere, Schlangen, Skorpione, Ausnahme vom Haltungsverbot, Haltungsverbot