Studienbeiträge
Beschreibung
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.
In Hessen ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.
An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.
Zuständigkeit
Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das dortige Studentenwerk.
Eine Übersicht über sämtliche Hochschulen in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst unter "Hessische Hochschulen".
- Hochschulen in Hessen(Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)
Ansprechpartner
Gemeinde Weinbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Studiengebühr, HMWK, Studium, Hochschulstudium, Hochschule, Student, Hochschulgebühren, Studienbeiträge, Beitrag, Studiengebühren, Universität