Wilder Müll Entsorgung
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    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    Abfallgebühr (Abfallmitteilung)

    ID: L100001_382664025

    Beschreibung

    Hier wurde u.a. das Abfall-ABC und verschiedene Informationen rund um das Thema Abfall im Eingangstext als Beispiel aufgeführt. Es besteht die Möglichkeit, Mitteilungen an die zuständige Behörde weiterzuleiten: Abfallbehälter nicht geleert/defekt, Windeltonne, Gebührenreduzierungen durch Pflegebedürftigkeit/“Sozialklausel“, die unterschiedlich durch kommunale Satzungen geregelt sind, dem Bürger hiermit zu ermöglichen. Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die jeweils zuständigen Behörden geben Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren. Dies betrifft zum Beispiel Altpapier, Bioabfall, Gartenabfall, Gewerbemüll, Hausmüll, Problemstoffe, Sperrmüll, Altbatterien, Elektroschrott, Verkaufsverpackungen und Wertstoffe.

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    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Poppenhausen - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Steinrück-Platz 1

    36163 Poppenhausen (Wasserkuppe)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr
    Montag 13:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 13:30 - 17:30 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06658 9600-14

    Telefon Festnetz: 06658 9600-14

    Fax: 06658 9600-22

    E-Mail: ordnungsamt@poppenhausen-wasserkuppe.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Handlungsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Unrat, Müllkippe, Fahrrad-Rahmen, Autowrack, Sperrmüll, Waschmaschine, herrenlose Räder, Elektromüll, Bauschutt, alte Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Müllabfuhr, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder, herrenlose Fahrräder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019