Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Marburg: Abfall: Wilder Müll
Als wilde Abfallablagerung bezeichnet man Abfälle, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch in Feldgemarkungen oder Waldgebieten "wild" entsorgt werden.
Diese "wilden" Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht auch die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können.
Wir versuchen daher, die Verursacherinnen/Verursacher solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und diese zur sofortigen Entsorgung der "wilden" Müllablagerung aufzufordern.
Sollte die Verursacherin/der Verursacher jedoch durch uns nicht ermittelt werden können, müssen solche illegalen Abfallablagerungen zu Lasten der Allgemeinheit entsorgt werden.
Durch aktive Mithilfe können Sie uns bei der Ermittlung der "Umweltsünderinnen/Umweltsünder" unterstützen.
Jede "wilde" Müllablagerung, die uns gemeldet wird und durch konkrete Angaben zur Ermittlung des Verursachers/der Verursacherin führt, spart Kosten, die sonst die Allgemeinheit zu tragen hätte.
Ihre rechtzeitige Mitteilung ist aktiver Umweltschutz und trägt zur Erhaltung des sauberen Stadtbildes bei.<
Als wilde Abfallablagerung bezeichnet man Abfälle, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch in Feldgemarkungen oder Waldgebieten "wild" entsorgt werden.
Diese "wilden" Müllablagerungen verschandeln nicht nur die Natur, durch sie besteht auch die Gefahr, dass durch Giftstoffe, die in den Boden sickern, Grundwasser und Gewässer verseucht werden können.
Wir versuchen daher, die Verursacherinnen/Verursacher solcher illegalen Abfallablagerungen zu ermitteln und diese zur sofortigen Entsorgung der "wilden" Müllablagerung aufzufordern.
Sollte die Verursacherin/der Verursacher jedoch durch uns nicht ermittelt werden können, müssen solche illegalen Abfallablagerungen zu Lasten der Allgemeinheit entsorgt werden.
Durch aktive Mithilfe können Sie uns bei der Ermittlung der "Umweltsünderinnen/Umweltsünder" unterstützen.
Jede "wilde" Müllablagerung, die uns gemeldet wird und durch konkrete Angaben zur Ermittlung des Verursachers/der Verursacherin führt, spart Kosten, die sonst die Allgemeinheit zu tragen hätte.
Ihre rechtzeitige Mitteilung ist aktiver Umweltschutz und trägt zur Erhaltung des sauberen Stadtbildes bei.<
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Freitag geschlossen Bitte beachten Sie: Zu allen anderen Zeiten sind persönliche Vorsprachen nur in Einzelfällen und mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für Gewerbeanzeigen nutzen Sie bitte den entsprechenden Online-Service. Telefonische Erreichbarkeit unter der Hotline-Nummer: 0 64 21 201–2002: Montag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 08.00 - 12.00 Uhr Freitag von 08.00 - 11.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dönges
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Abfall: Wilder Müll
- Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist KlimaschutzFaltblatt zur Abfall- und Wertstoffeinsammlung - in verschiedenen Sprachen und mit Piktogrammen.
- Mängelmelder
- DBM - Servicehof Am KrekelKostenlose Annahme von Altpapier, Kartonagen, Gelben Säcken, Kleinmengen Sperrmüll (PKW-Kofferraum) und Altmetall.
Kostenpflichtige Annahme von Restabfall, Bauschutt-Kleinmengen, Altreifen, unbehandeltem Holz. - Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (EZM)
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Alttextilien
- Abfall: Asbest und Asbestzement
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Restmüll entsorgen
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Verpackungen
- Abfall: Wilder Müll
- Zuschuss zur Förderung von Mehrwegwindeln
- Abfall: Abfallannahme auf dem Servicehof
- Abfall: Abfallberatung
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfallgebühren
- Abfall: Abfallkalender
- Abfall: Abfallservice
- DBM - Servicehof Am KrekelKostenlose Annahme von Altpapier, Kartonagen, Gelben Säcken, Kleinmengen Sperrmüll (PKW-Kofferraum) und Altmetall.Kostenpflichtige Annahme von Restabfall, Bauschutt-Kleinmengen, Altreifen, unbehandeltem Holz.
- Abfall: Elektroschrott entsorgen
- Abfall: Abfallannahme auf dem Servicehof
- Abfall: Verpackungen
- Abfall: Abfallservice
- Zuschuss zur Förderung von Mehrwegwindeln
- Abfall: Sperrmüll
- Abfall: Alttextilien
- Abfall: Restmüll entsorgen
- Abfall: Wilder Müll
- Abfall: Abfallberatung
- Abfall: Gartenabfälle entsorgen
- Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
- Abfallgebühren
- Abfall: Abfallkalender
- Abfall: Bioabfall entsorgen
- Abfälle richtig sortiert? Abfallvermeidung ist KlimaschutzFaltblatt zur Abfall- und Wertstoffeinsammlung - in verschiedenen Sprachen und mit Piktogrammen.
- Abfall: Altpapier
- Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
- Abfall: Asbest und Asbestzement
- Mängelmelder
- Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (EZM)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Sperrmüll, Bauschutt, Unrat, Autowrack, Waschmaschine, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Müllkippe, Müllabfuhr, herrenlose Fahrräder, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder, alte Fahrräder