Wilder Müll Entsorgung
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    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 14

    35767 Breitscheid

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Parkplatz: Parkplatz Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 10

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

    Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

    Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02777 9133-11

    Fax: 02777 9133-26

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Lastschriftverfahren
    • Paypal
    • Bargeldzahlung
    • Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeinde Breitscheid

    Empfänger: Gemeinde Breitscheid

    IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

    Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

    Weitere Informationen

    Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Überweisung, Lastschrift, Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 47

    35576 Wetzlar

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35576 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Verwaltung Wetzlar

    Montag - Freitag
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag - Mittwoch

    13:30 - 16:00 Uhr

    Donnerstag

    13:30 - 16:30 Uhr
     

    Abfallwirtschaftszentrum Aßlar

    Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr

    Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06441 407-1800

    Fax: 06441 407-1801

    E-Mail: info@awld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Alle detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis auf www.awld.de

    Stichwörter

    Abfallbehörde

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Handlungsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Unrat, Müllkippe, Fahrrad-Rahmen, Autowrack, Sperrmüll, Waschmaschine, herrenlose Räder, Elektromüll, Bauschutt, alte Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Müllabfuhr, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder, herrenlose Fahrräder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019