Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Fachdienst Sicherheit & Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 140
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Am Rathaus / Am Sportgelände
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Internet
Bankverbindung
Stadt Aßlar
Empfänger: Stadt Aßlar
IBAN: DE90 5155 0035 0020 0001 05
BIC: HELADEF1WET
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Abfallwirtschaft Lahn-Dill, Eigenbetrieb des Lahn-Dill-Kreises
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Freibad
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
- Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
Linien:- Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35576 Wetzlar
Öffnungszeiten
Verwaltung Wetzlar
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch
13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 16:30 Uhr
Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Montag - Freitag 07:30 - 16:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Alle detaillierte Informationen zur Abfallentsorgung im Lahn-Dill-Kreis auf www.awld.de
Stichwörter
Abfallbehörde
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Sperrmüll, Bauschutt, Unrat, Autowrack, Waschmaschine, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Müllkippe, Müllabfuhr, herrenlose Fahrräder, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder, alte Fahrräder