Wilder Müll Entsorgung
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    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 25

    35440 Linden

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtzentrum
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 378 sowie 379

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06403 605-0

    Fax: 06403 605-25

    E-Mail: info@linden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Ordnungs- und Standesamt der Stadt Linden

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 25

    35440 Linden

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Großraumparkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 3
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtzentrum
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 378 sowie 379

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (Nur mit Terminvereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06403 605-0

    Fax: 06403 605-25

    E-Mail: info@linden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Handlungsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    unerlaubte Entsorgung, Bauschutt, Sperrmüll, Fahrrad ohne Räder, Müllabfuhr, Waschmaschine, Unrat, Müllkippe, Elektromüll, alte Fahrräder, Autowrack, herrenlose Fahrräder, kaputtes Fahrrad, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Räder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019