Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Stadtwerke
Adresse
Postanschrift
Wiesweg 2
Postfach
65343 Eltville am Rhein
(Stadtwerke)
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14.30 Uhr
Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06123 601271
Telefax: 06123 601272
E-Mail: gruenflaechen@eltville.de
E-Mail: stadtwerke@eltville.de
E-Mail: tiefbau@eltville.de
Stadt Eltville am Rhein - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .
Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anissa El-Bouzaglaoui
Hausanschrift
E-Mail: einbuergerung@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-431
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Fax: 06123 697-499
Frau Annette Preuß (Bürgerservice)
Hausanschrift
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-420
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Frau Sandra Djuric
Frau Elisa Bastian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-190
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Unrat, Autowrack, Waschmaschine, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Müllabfuhr, Fahrrad ohne Räder, Müllkippe, kaputtes Fahrrad, alte Fahrräder, Bauschutt