Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Abfall: Wilder Müll
Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle in Rüsselsheim am Main finden Sie unter "Zuständige Mitarbeitende".
Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle in Rüsselsheim am Main finden Sie unter "Zuständige Mitarbeitende".
Ansprechpartner
Umweltordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Persönliche Termine im Amt sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Umweltordnungswidrigkeiten
Umweltordnungswidrigkeiten
Umweltordnungswidrigkeiten
Stichwörter
Ablagerung von Müll im Außenbereich der Stadt, Umweltbeschwerden
Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR
Beschreibung
Die Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR ist ein Zusammenschluss aus den früheren städtischen Betriebshöfen von Raunheim und Rüsselsheim und wurde im Jahr 2016 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.
Wir sind ein innovatives und leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen in den Sparten Abfallsammlung, Straßenreinigung, Winterdienst, Grünpflege, Kanalreinigung, Verkehrssicherung, Spielplatzpflege, Kfz-Werkstatt und Handwerkerleistungen.
Unsere Mission: Wir wollen Menschen, die in Raunheim und Rüsselsheim leben, eine saubere und sichere Stadt bieten. Mit Leidenschaft, vollem Einsatz und mit wirtschaftlichem Denken und Handeln sind wir tagtäglich in Raunheim und Rüsselsheim präsent. Dabei sind wir uns unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Dienstleistungen:
- Abfallsammlung
- Grünpflege
- Spielplatzpflege
- Straßenreinigung
- Verkehrssicherung
- Kanalreinigung
- Pflege der Friedhofsanlagen
- Handwerkerleistungen
- Winterdienst
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Servicecenter:
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Wertstoffhof Rüsselsheim:
Montag 09:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag 08:00 - 17:00 Uhr
Wertstoffhof Raunheim:
Mittwoch 13:00 - 16:15 Uhr
Samstag 09:00 - 11:45 Uhr
An Feiertagen ist der gesamte Betrieb (Servicecenter und Wertstoffhöfe) geschlossen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Abfall: Wilder Müll
Bitte melden Sie wilden Müll nach Möglichkeit mit Fotos und Adresse oder Standort an:
umweltbeschwerden@ruesselsheim.de
Bitte melden Sie wilden Müll nach Möglichkeit mit Fotos und Adresse oder Standort an:
umweltbeschwerden@ruesselsheim.de
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Sperrmüll, Bauschutt, Unrat, Autowrack, Waschmaschine, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Müllkippe, Müllabfuhr, herrenlose Fahrräder, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder, alte Fahrräder