Wilder Müll Entsorgung

    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Abfall: Wilder Müll


    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg bittet um Ihre Mithilfe. Sollten Sie Müllablagerungen sehen, teilen Sie uns den Standort mit, damit wir die Abfälle schnellstens entsorgen können.
     
    Hinweise, wer den Müll illegal entsorgt hat, nehmen wir ebenfalls gerne entgegen (z. B. Autokennzeichen), wir können dann rechtliche Schritte gegen den Verursacher einleiten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung. 

    Telefonische Erreichbarkeit:
    Montag - Freitag:            9.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Donnerstag:                  14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300)
    :
    Montag - Mittwoch:        9.00 Uhr - 14.00 Uhr
    Donnerstag:                     9.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                            13.30 Uhr - 18.00 Uhr
    Freitag:                             9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 12

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
    Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
    Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    kaputtes Fahrrad, unerlaubte Entsorgung, Müllkippe, Fahrrad ohne Räder, alte Fahrräder, herrenlose Räder, Waschmaschine, herrenlose Fahrräder, Sperrmüll, Bauschutt, Elektromüll, Müllabfuhr, Fahrrad-Rahmen, Autowrack, Unrat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English