Abfall: Wilder Müll
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Gemeinde Bischofsheim - Ordnung und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim
(Dienstgebäude: Schulstraße 15 und Schulstraße 34)
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
Linien:- Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
- S-Bahn: Linie S8 / S9
Postanschrift
Postfach 1163
65469 Bischofsheim
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022
Stichwörter
Sperrmüll, Bauschutt, Unrat, Autowrack, Waschmaschine, kaputtes Fahrrad, herrenlose Räder, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Müllkippe, Müllabfuhr, herrenlose Fahrräder, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad ohne Räder, alte Fahrräder