Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
    99115005104002

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Willingen (Upland)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Parkplatz: Am Mühlenberg (hinter dem Rathaus)
    Anzahl der Stellplätze: 25

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr

    Montag bis Donnerstag 13:30 bis 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05632 401-0

    Fax: 05632 401-147

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse

    Empfänger: Gemeindekasse

    IBAN: DE60 5235 0005 0000 0111 22

    BIC: HELADEF1KOR

    Bankinstitut: Sparkasse Waldeck-Frankenber

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Willingen (Upland) - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldecker Straße 12

    34508 Willingen (Upland)

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
    Montag - Donnerstag 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05632 401-0

    Fax: 05632 401-128

    E-Mail: post@gemeinde-willingen.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019