Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienst

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_419865340

    Beschreibung

    Die Anmeldung einer Nebenwohnung ist erforderlich, wenn Sie eine zweite Wohnung neben Ihrer Hauptwohnung beziehen. Diese Anmeldung muss bei der zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung, die jemand neben der Hauptwohnung für den eigenen Wohnbedarf nutzt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2025

    Technisch geändert am 03.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Dienstag          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr

    Mittwoch          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag     08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr

    Freitag            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6691 207-0

    Telefax: +49 6691 207-180

    E-Mail: info@schwalmstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: +49 6691 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Schwalmstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag                            07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Dienstag                          07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Mittwoch                          07:30 bis 12:30 Uhr

    Donnerstag                     07:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr

    Freitag                            07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6691 207-0

    E-Mail: buergerbuero@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses in Treysa. Das Begehen oder Befahren mit Gehhilfe oder Rollstuhl ist problemlos möglich.

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019