Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
    99115005104002

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Malsfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 1

    34323 Malsfeld

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Lindenstr. 1
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr Bürgerbüro: Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr Freitag: 07.30 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 5002-70

    Fax: 05661 5002-87

    E-Mail: info@malsfeld.eu

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Malsfeld - Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    (Zimmer: 101)

    Lindenstr. 1

    34323 Malsfeld

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:
    Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
    Donnerstag: 13.00 18.30 Uhr

    Bürgerbüro:
    Montag bis Mittwoch: 07.30 15.30 Uhr
    Donnerstag: 07.30 18.30 Uhr
    Freitag: 07.30 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05661 5002-81

    Fax: 05661 5002-87

    E-Mail: einwohnermeldeamt@malsfeld.eu

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019