• Guxhagen (Landkreis Schwalm-Eder-Kreis, Hessen)
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

Zweitwohnung / Nebenwohnung

Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Beschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Zuständigkeit

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

Ansprechpartner

Gemeinde Guxhagen - Pass- und Meldewesen

Adresse

Hausanschrift

Zum Ehrenhain 2

34302 Guxhagen

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei

Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
    Linien:
    • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
    • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 11 19

34299 Guxhagen

Öffnungszeiten

Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr        offene Sprechzeit
Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr        offene Sprechzeit
Di. – Fr.        8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
Do              14.00 Uhr – 17.30 Uhr        Terminsprechzeit

Kontakt

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

Bankverbindung

Gemeindekasse Guxhagen

Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

BIC: GENODEF1HRV

Bankinstitut: VR PartnerBank eG

Gemeinde Guxhagen

Empfänger: Gemeinde Guxhagen

IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

BIC: HELADEF1MEG

Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

Weitere Informationen

Sprechstunden im Bürgerservice
Im Bereich unseres Bürgerservices wird mit Terminvergaben gearbeitet.
Wir bieten nur noch montags eine offene Sprechzeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, an.
Wir sind für Sie da:
Mo.                8:00 Uhr – 12:00 Uhr       offene Sprechzeit
Mo.              13:30 Uhr – 15:30 Uhr       offene Sprechzeit
Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr       Terminsprechzeit
Do               14.00 Uhr – 17.30 Uhr       Terminsprechzeit

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme im Bürgerservice.
Hier geht´s zur Terminvereinbarung Terminvergabe


Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Voraussetzungen

Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

Version

Technisch erstellt am 18.12.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019