Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Felsberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Felsberg-Gensungen
Linien:- Regionalbahn: Linie RT9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1180
34583 Felsberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Montag: 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr offene Sprechstunde
Kontakt
Telefon: 05662 502-33
Telefon: 05662 502-34
Telefon: 05662 502-36
Telefax: 05662 502-49
E-Mail: buergerbuero@felsberg.de
Internet
Weitere Informationen
Für Ihren Besuch im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Online-Terminvereinbarung über diesen Link: https://tevis.ekom21.de/fsb
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden