Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Borken - Bürgerbüro/Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag
geschlossen
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Denise Fennel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5682 808-0
E-Mail: DeniseFennel@borken-hessen.de
Fax: +49 5682 808-165
Frau Luisa Lexa-Vogel
Besucheranschrift
E-Mail: LuisaLexaVogel@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: +49 5682 808-127
Fax: +49 5682 808-165
Herr Julian Traute
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
E-Mail: JulianTraute@borken-hessen.de
E-Mail: buergerbuero@borken-hessen.de
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-123
Frau Aileen Zakostelezky
Besucheranschrift
E-Mail: AileenZakostelezky@borken-hessen.de
Telefon Festnetz: +49 5682 808-130
Fax: +49 5682 808-165
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung