Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Ahnatal
Adresse
Postanschrift
Postfach 40
34290 Ahnatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Ahnatal - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 40
34290 Ahnatal
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
1. Samstag im Monat 08:30 - 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung