Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Flieden
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 36
36103 Flieden
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Flieden - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 36
36103 Flieden
(Königreich Flieden)
Kontakt
Telefon: 06655 796-121
Telefon: 06655 796-122
Telefon: 06655 796-123
Telefax: 06655 796-351
E-Mail: gemeinde@flieden.de
Kontaktperson
Frau Tina Gehlert
Postanschrift
Hauptstraße 36
36103 Flieden
Telefon Festnetz: 06655 796-123
E-Mail: t.gehlert@flieden.de
Telefon Festnetz: 06655 796-210
Frau Andrea Mannel
Frau Regina Sievers
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung