Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Ulrichstein
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Stadtplatz Ulrichstein
Anzahl der Stellplätze: 70
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenplatz
Linien:- Bus: Linie VB-65
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Stadtplatz Ulrichstein
Anzahl der Stellplätze: 70
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Lindenplatz
Linien:- Bus: Linie VB-65
Öffnungszeiten
Mo. - Mi.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Do.: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06645 9610-12
E-Mail: s.klement@ulrichstein.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung