Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Münchhausen (am Christenberg) - Bürgerbüro Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Beschreibung
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Marburger Straße 82
35117 Münchhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Verena Schneider
Hausanschrift
Marburger Straße 82
35117 MünchhausenE-Mail: v.schneider@gemeinde-muenchhausen.de
Telefon Festnetz: 06457 9122-14
Fax: 06457 9122-23
Frau Bettina Schneider
Hausanschrift
Marburger Straße 82
35117 MünchhausenE-Mail: b.schneider@gemeinde-muenchhausen.de
Telefon Festnetz: 06457 9122-15
Fax: 06457 9122-23
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermelde- & Ordnungsamt
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung