Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
    99115005104002

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Driedorf - Fachdienst Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 16

    35759 Driedorf

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 30
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Wilhelmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 12
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Wilhelmstraße
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

    Hinweis:
    Mittwoch Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2775 9542-20

    Telefon Festnetz: +49 2775 9542-21

    Telefon Festnetz: +49 2775 9542-22

    Fax: +49 2775 9542-99

    E-Mail: buergerdienste@driedorf.de

    Kontaktperson

    • Herr Georg (Sachbearbeiter)
    • Frau Lenzer (Sachbearbeiterin)
    • Frau Menges (Sachbearbeiterin)

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht zu erreichen. Benötigen sie Ansprechpartner aus den Obergeschossen wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.

    Stichwörter

    Abteilung Ordnung, Bürgerbüro, Bürgerservice, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Führungszeugnis, Fundbüro, Geburtsurkunden, Heiraten, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Ordnung, Ordnungsamt, Pass, Passamt, Pässe, Personalausweis, Standesamt, Sterbeurkunde, Trauung, Trauungen

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019