Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Online-Abmeldung einer Nebenwohnung
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Vertrauensniveau
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Online-Anmeldung einer Nebenwohnung
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Vertrauensniveau
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Zweitwohnsteuer-Erklärung online abgeben
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Stadt Eltville am Rhein - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .
Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elisa Bastian
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-190
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Annette Preuß
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-420
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Nadine Emrich
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Telefon Festnetz: 06123 697-470
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Nadine Di Marco
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Telefon Festnetz: 06123 697-424
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Frau Anissa El Bouzaglaoui
Postanschrift
Gutenbergstraße 13
65343 Eltville am Rhein
Rathaus
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Telefon Festnetz: 06123 697-423
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden