Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeindevorstand Fränkisch-Crumbach - Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Parkplatz: Pretlackstraße
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaushof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Fränkisch-Crumbach Kirche
Linien:- Bus: Linie 10.1
- Bus: Linie 693
- Haltestelle: Fränkisch-Crumbach Feuerwehr
Linien:- Bus: Linie X69
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung