Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Einwohnerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
Postanschrift
Postfach 1280
61402 Oberursel (Taunus)
Öffnungszeiten
Ihr Besuch im Rathaus
Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Alle Informationen finden sie hier: Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Meldeschalter
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Oberursel (Taunus): Spezielle Hinweise für Stadt Oberursel
Die Stadt Oberursel (Taunus) erhebt zur Zeit keine Zweitwohnungssteuer.
Die Stadt Oberursel (Taunus) erhebt zur Zeit keine Zweitwohnungssteuer.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung