Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist online (>>hier) bei der Stadt möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Postanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier

    Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Formular: Wohnung - Wohnungsgeberbestätigung
    Formular: Wohnung - Wohnungsgeberbestätigung
    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Postanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier 

    Ausnahme: Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Gustavsburg


    Montag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Mittwoch
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Freitag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
    Formular: Wohnung - Einverständniserklärung zum Umzug minderjähriger Kinder
    Formular: Wohnung - Wohnungsgeberbestätigung
    Formular: Wohnung - Wohnungsgeberbestätigung

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de