Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bischofsheim - Ordnung und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 13

    65474 Bischofsheim

    (Dienstgebäude: Schulstraße 15 und Schulstraße 34)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
      • S-Bahn: Linie S8 / S9
    Postanschrift

    Postfach 1163

    65469 Bischofsheim

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
    Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
    Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
    Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
    Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)