Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Groß-Zimmern - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Bürgerbüro
Montag08:00 - 11:30 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 11:30 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 11:30 Uhr
Freitag08:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06071 9702-11
Telefon: 06071 9702-12
Telefon: 06071 9702-13
Telefon: 06071 9702-20
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Kontaktperson
Frau Yeter Altun
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-11
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Susann Brand
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-20
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Anja Denktas
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-11
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Kirsten Heß
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-12
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Frau Fabienne Schnarr
Postanschrift
Rathausplatz 1
64846 Groß-Zimmern
Telefon Festnetz: 06071 9702-13
E-Mail: buergerbuero@gross-zimmern.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden