Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Groß-Bieberau
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE58 5085 2651 0083 3039 25
BIC: HELADEF1DIE
Bankinstitut: Sparkasse Dieburg
Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Empfänger: Gemeinschaftskasse der Kommunen des Landkreises Darmstadt-Dieburg
IBAN: DE86 5085 0150 0000 5482 00
BIC: HELADEF1DAS
Bankinstitut:
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung