Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Bürgerservice, Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
Linien:- Bus: Linie 681
- Bus: Linie 682
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
Hinweis: Und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Eckl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6201 2949-10
Fax: +49 6201 2949-29
E-Mail: claudia.eckl@gorxheimertal.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97
BIC: HELADEF1HEP
Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE23 5096 1206 0002 5036 46
BIC: GENODE51RBU
Bankinstitut: VR Bank Ried-Überall eG
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung
Die Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt den Einzug in eine Wohnung und wird vom Wohnungsgeber (z.B. Vermieter oder Eigentümer) ausgestellt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt benötigt. Das Dokument enthält Angaben zur Wohnung, zum Wohnungsgeber sowie zu den einziehenden Personen und dient der ordnungsgemäßen Registrierung des Wohnsitzes.
Weitere Informationen
Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln.
Stichwörter
Bürgerservice, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt - Bürgerbüro, Fundbüro, Ordnungsamt, PaßstellePassstelleMeldeamtBürgeramtEinwohnermeldeamtMeldestelleOrdnungsamt, Rentenamt, Sozialamt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz