Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
    99115005104002

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice, Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Unter-Flockenbach, Herlenklingerweg
      Linien:
      • Bus: Linie 681
      • Bus: Linie 682

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mittwoch  geschlossen
    Donnerstag 14:00 Uhr -18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr - 11:00 Uhr
    Hinweis: Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06201 2949-0

    Fax: 06201 2949-29

    E-Mail: rathaus@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE23 5096 1206 0002 5036 46

    BIC: GENODE51RBU

    Bankinstitut: VR Bank Ried-Überall eG

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt den Einzug in eine Wohnung und wird vom Wohnungsgeber (z.B. Vermieter oder Eigentümer) ausgestellt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei der Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt benötigt. Das Dokument enthält Angaben zur Wohnung, zum Wohnungsgeber sowie zu den einziehenden Personen und dient der ordnungsgemäßen Registrierung des Wohnsitzes. 

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln.

    Stichwörter

    Bürgerservice, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt - Bürgerbüro, Fundbüro, Ordnungsamt, PaßstellePassstelleMeldeamtBürgeramtEinwohnermeldeamtMeldestelleOrdnungsamt, Rentenamt, Sozialamt

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019