Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Zweckverband Kommunale Dienste Meinhard-Wanfried

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 15a

    37276 Meinhard

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Di.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Mi.: 07:15 Uhr - 12:00 Uhr nachmittags keine Sprechzeit Do.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr nachmittags keine Sprechzeit

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Schäden an Wegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English