Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Stadt Hessisch Lichtenau - Fachbereich 5 - Tiefbau, Umwelt, Ver- und Entsorgung

    Beschreibung

    Der Fachbereich 5 -  Tiefbau, Umwelt, Ver- und Entsorgung - ist zuständig für städtische Verkehrsflächen und Gewässer, für städtische Tiefbaumaßnahmen, die Wasserversorgung mit dem Leitungsnetz, Brunnen, Quellen, Hochbehältern etc. und die Abwasserentsorgung mit dem Leitungsnetz, Kläranlagen etc. und den Baubetriebshof.

    Adresse

    Postanschrift

    Landgrafenstraße 12

    Postfach

    37235 Hessisch Lichtenau

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05602 807152

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Schäden an Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English