Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Haina (Kloster)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Verwaltung
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Bürgerbüro
Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Gehwegschaden