Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

    Gehwegschäden

    Beschreibung

    Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Gemeinde Haina (Kloster)

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 4

    35114 Haina (Kloster)

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Verwaltung

    Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 15:30 Uhr
    Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Bürgerbüro

    Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
    Freitag: 07:30 Uhr - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Fußwegeschäden, Schäden an Wegen, Stolperfallen, Unebenheiten auf Wegen, Bürgersteigschäden, lockere Platten, Gehwegschaden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de