Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Willingshausen - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 2
34628 Willingshausen
(OT Wasenberg)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Mi. geschlossen (nur telef.)
Do. 08.30-12.00 Uhr und 13.30-17.30 Uhr
Fr. 08.30-12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Rockensüß
Telefon Festnetz: 06691 9630-32
E-Mail: bauamt@willingshausen.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, lockere Platten, Fußwegeschäden, Bürgersteigschäden, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden