Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Wabern - Bauverwaltung
Adresse
Postanschrift
Landgrafenstraße 9
34590 Wabern
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
Montag außerdem 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch keine Sprechstunde.
Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Kontaktperson
Ulrich Grün
Tim Zier
Anna Röhn
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gehwegschaden, Fußwegeschäden, lockere Platten, Schäden an Wegen, Unebenheiten auf Wegen, Stolperfallen, Bürgersteigschäden