Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Schrecksbach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Parkplatz: Gemeindeverwaltung
Anzahl der Stellplätze: 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Hinweis: Ausserhalb der offenen Sprechstunde nur mit Terminvergabe
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden