Straßenschaden Beseitigung an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen
Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Oberaula
Adresse
Postanschrift
Hersfelder Str. 4
36280 Oberaula
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Oberaula - Bauamt/Grundstücksverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hersfelder Str. 4
36280 Oberaula
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden