Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Reinhardshagen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr
Di. 08:00 - 13:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Öffentliche Einrichtungen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1140
34356 Reinhardshagen
Öffnungszeiten
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Di. 08:00 - 13:00 Uhr
Mi. 08:00 - 13:00 Uhr
Do. 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)
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Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Bürgersteigschäden, Stolperfallen, Fußwegeschäden, lockere Platten, Unebenheiten auf Wegen, Gehwegschaden